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Regeln der Zertifizierung
Grundsatzregeln
- Eine QuaTheDA-Zertifizierung kann nur von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, welche dafür bei der SAS (Schweizerische Akkreditierungsstelle) akkreditiert ist.
- Eine QuaTheDA-Zertifizierung kann nur erlangt werden, wenn eine Suchthilfeeinrichtung das Basismodul und mindestens ein Einzelmodul zertifizieren lässt.
- Bei der Kommunikation nach aussen muss eine QuaTheDA-zertifizierte Suchthilfeeinrichtung transparent darstellen, für welche Einzelmodule sie zertifiziert ist.
- Das Referenzsystem für den stationären Bereich von Dezember 2000 wird ab 31. Dezember 2009 ausser Kraft gesetzt; die letzten Zertifikate behalten maximal bis 31.12.2009 ihre Gültigkeit.
Ablauf
- Suchthilfeeinrichtungen, welche sich zertifizieren lassen möchten, nehmen mit einem oder mehreren akkreditierten Zertifizierern Kontakt auf, um Offerten einzuholen.
- Nach der Wahl des Zertifizierers wird der Ablauf der Zertifizierung, evt. Voraudit etc., mit dem Zertifizierer abgemacht.
- Zertifizierungsaudits finden alle 3 Jahre statt, jährlich führt die Zertifizierungsfirma zudem ein Überwachungsaudit durch.
- Nach erfolgreich bestandenem Zertifizierungsaudit erhält die Einrichtung durch den Zertifizierer das QuaTheDA-Zertifikat.
- Auf der QuaTheDA-Homepage werden die zertifizierten Einrichtungen namentlich mit einem Link auf die Institutionshomepage aufgeführt.
- Das BAG stellt den zertifizierten Einrichtungen auch das QuaTheDA-Logo zur Verfügung, welches zu Publikationszwecken auf Homepage, Briefpapier, Flyers, neben das Logo des Zertifizierers gesetzt werden kann.

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