| Ausgangslage und Erweiterung
Im Jahre 1999 hat das Bundesamt für Sozialversicherung
(BSV) die Einrichtungen der stationären Suchttherapie
dazu aufgefordert, bis Ende 2002 gemäss den Richtlinien
des Zertifikates BSV/IV-2000 eine Qualitätsentwicklung
in Gang zu setzen. Um die betroffenen Einrichtungen in dieser
Hinsicht zu unterstützen, hat das Bundesamt für
Gesundheit (BAG) das Projekt QuaTheDA (Qualität Therapie
Drogen Alkohol) lanciert. Das Ziel war, die Institutionen
der stationären Suchttherapie in ein nationales Qualitätsförderungsprogramm
einzubeziehen.
Als zentrales Instrument hat das BAG das Referenzsystem QuaTheDA
stationär erarbeitet. Das Referenzsystem ist eine Liste
von Qualitätsanforderungen, welche von den stationären
Suchthilfeeinrichtungen erfüllt sein mussten, um eine
Zertifizierung zu erlangen. Dieses Referenzsystem ist eine
ISO-kompatible Norm und bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle
(SAS) registriert.
Dank der breiten Erfahrungen mit dem Projekt QuaTheDA im
stationären Bereich konnte das BAG das Projekt auf die
anderen Tätigkeitsfelder im Suchtbereich (ambulante Leistungen)
ausweiten. Diese Tätigkeitsfelder gehören in den
Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden. Das BAG ist rechtlich
nicht befugt, die Anwendung eines von ihm entwickelten Referenzsystems
durchzusetzen. So war bei der Entwicklung des modularen Referenzsystems
und der Durchführung des Projektes QuaTheDA die Einbindung
der Kantone und Städte in den Erarbeitungsprozess ein
wichtiges Element. Um dies zu gewährleisten, wurde ein
partizipatives Vorgehen gewählt. Eine strategische Begleitgruppe,
bestehend aus VertreterInnen der Verwaltungen, Kantone, Fachverbände
und der Koordinations- und Fachstelle Infodrog sowie eine
ExpertInnengruppe, welche die Einrichtungen der Suchtarbeit
repräsentiert, beteiligten sich am Entwicklungsprozess.
Aufgrund der Heterogenität im Suchtbereich wurde das
neue Referenzsystem modular konzipiert. Neu besteht es aus
einem Basismodul mit den Management- und Supportprozessen,
welche für alle Einrichtungen gleichermassen gelten,
sowie aus acht Dienstleistungsmodulen, welche sich an den
Tätigkeitsfeldern in der Suchthilfe orientieren.

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